Kostenübernahme bei Diabetes
Ab 1. Januar 2022 werden bei Diabetiker mit Neuropathie oder Angiopathie eine definierte Anzahl Behandlungen von der Grundversicherung rückvergütet, sofern diese durch den Arzt verordnet und von Podologinnen HF und Podologen HF durchgeführt wurden.
Auf der folgenden Homepage sehen Sie, welche Podologie-Praxen über die Grundversicherung abrechnen:
Für meine podologischen Behandlungen erhalten Sie von einzelnen Krankenkassen aus der Zusatzversicherung einen Beitrag. Gerne können wir Ihre Situation individuell anschauen und besprechen.
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